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Grundstücke des jeweiligen Eigentümers

См. также в других словарях:

  • Kommassierung — Unter Zusammenlegung (ugs. Kommassierung) versteht man in Österreich jene planmäßige und unter Leitung und Anordnung der Agrarbehörde erfolgende Flurneuordnung, deren sinngemäße Entsprechung man in Deutschland Flurbereinigung bezeichnet: Eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Zusammenlegung — Unter Zusammenlegung (ugs. Kommassierung) versteht man in Österreich jene planmäßige und unter Leitung und Anordnung der Agrarbehörde erfolgende Flurneuordnung, deren sinngemäße Entsprechung man in Deutschland Flurbereinigung bezeichnet: Eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Reallast — Reallast, Belastung eines Grundstücks zugunsten einer bestimmten Person oder des jeweiligen Eigentümers eines andern Grundstücks mit der Pflicht an den Berechtigten, aus dem Grundstücke wiederkehrende Leistungen zu entrichten (§ 1005 des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kauf [1] — Kauf (lat. Emtio venditio, franz.Vente), der Vertrag, nach dem der eine Kontrahent, der Verkäufer (venditor), einen Wertgegenstand, die Ware, dem andern, dem Käufer (emtor), überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium),… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vorkaufsrecht — Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs einer Sache an einen Dritten, durch eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung, zwischen sich und dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu grundsätzlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumstheorien — sind systematische Erklärungsversuche zur Entstehung und Rechtfertigung der gesellschaftlichen Institution des Eigentums. Das Recht auf persönliches Hab und Gut wird in der Regel nicht infrage gestellt. Kontroverse Positionen gibt es hingegen in… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuch — Grụnd|buch 〈n. 12u〉 amtl. Verzeichnis über alle Grundstücke, ihre Eigentümer u. Belastungen ● ins Grundbuch eintragen (lassen) * * * Grụnd|buch, das [mhd. gruntbuoch] (Amts , Rechtsspr.): von dem zuständigen Amt geführtes öffentliches… …   Universal-Lexikon

  • Grundbuch — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuchblatt — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Traditionskodex — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

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